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Kosten

Hebammenleistungen werden im Rahmen der Hebammengebührenverordnung von den Krankenkassen erstattet.

Dies gilt für:

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, wie z.B. Übelkeit, vorzeitige Wehen, Rückenschmerzen, Unterstützung zur Wendung bei Steißlage des Kindes (BEL);

  • einen Geburtvorbereitungskurs
    (der Partner muss in der Regel die Kosten selber tragen)

  • die Betreuung und Hilfe unter der Geburt

  • Wochenbettbetreuung (bis 12 Wochen nach der Geburt)

  • einen Rückbildungskurs

  • Hilfe bei Stillschwierigkeiten
    für die gesamte Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen.

Eine Eigenbeteiligung entsteht für Zusatzleistungen, welche die Hebamme sich in weiterführenden Ausbildungen angeeignet hat (z.B. HypnoBirthing®, Cantienica®, Craniosacrale Körperbehandlung, Yoga - Rückbildung).

Kosten

Die Kosten für die Geburt im Geburtshaus werden von den Krankenkassen übernommen.

Die erweiterte Rufbereitschaft beinhaltet, dass zwei Hebammen 24 Stunden an sieben Tagen der Woche - fünf Wochen lang, für dich erreichbar sind. Die Kosten hierfür betragen 800,00 €, die meisten Krankenkassen beteiligen sich mit 250,00€.

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