Kosten
Hebammenleistungen werden im Rahmen der Hebammengebührenverordnung von den Krankenkassen erstattet.
Dies gilt für:
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Vorsorgeuntersuchungen
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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, wie z.B. Übelkeit, vorzeitige Wehen, Rückenschmerzen, Unterstützung zur Wendung bei Steißlage des Kindes (BEL);
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einen Geburtvorbereitungskurs
(der Partner muss in der Regel die Kosten selber tragen) -
die Betreuung und Hilfe unter der Geburt
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Wochenbettbetreuung (bis 12 Wochen nach der Geburt)
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einen Rückbildungskurs
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Hilfe bei Stillschwierigkeiten
für die gesamte Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen.
Eine Eigenbeteiligung entsteht für Zusatzleistungen, welche die Hebamme sich in weiterführenden Ausbildungen angeeignet hat (z.B. HypnoBirthing®, Cantienica®, Craniosacrale Körperbehandlung, Yoga - Rückbildung).
Kosten
Die Kosten für die Geburt im Geburtshaus werden von den Krankenkassen übernommen.
Die erweiterte Rufbereitschaft beinhaltet, dass zwei Hebammen 24 Stunden an sieben Tagen der Woche - fünf Wochen lang, für dich erreichbar sind. Die Kosten hierfür betragen 800,00 €, die meisten Krankenkassen beteiligen sich mit 250,00€.